Agentur für private
Arbeitsvermittlung GmbH

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Telefon: 0355-43 09 03 97
 0355-43 09 03 98
Telefax: 0355-43 09 03 99

neueste Meldung

14.12.2011:
Geschäftsanweisung VGS


Am 01.04.2012 werden neue Regelungen zum neuen Vermittlungsgutschein (dann Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) Gesetzeskraft erlangen. Da die alte Regelung nur bis zum 31.12.2011 Gültigkeit besitzt, hat die Bundesagentur für Arbeit eine Übergangsregelung zum Vermittlungsgutschein im Rahmen einer Geschäftsanweisung Vermittlungsgutschein bis zum 31.03.2012 festgelegt. Diese Regelungen können sie dem folgenden Dokument entnehmen.

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